Zulassungsbedingungen

 

Persönliche Anforderungen

Sie bilden Mitmenschen in theoretischem und praktischem Fahrunterricht zu verantwortungsund
sicherheitsbewussten Autolenkern aus. Dabei stehen Ihr pädagogisches und psychologisches
Flair sowie Ihre Vorbildfunktion im Vordergrund.

  • Sie sind flexibel, geduldig, kontaktfreudig und haben eine rasche Auffassungsgabe
  • Sie behalten auch in schwierigen Situationen den Überblick und bleiben ruhig
  •  Sie interessieren sich für den Strassenverkehr und dessen Recht
  • Sie arbeiten gerne selbständig, sind belastbar und haben unternehmerisches Flair
  • Sie sind gerne in der Aus- und Weiterbildung tätig und können ihr Fachwissen leicht verständlich
    weitergeben
  • Sie fördern gerne und individuell Menschen in deren Weiterentwicklung

Zulassung zur Berufsausübung

Die Bewilligung zum berufsmässigen Erteilen von Unterricht wird erst nach erfolgreichem Abschluss
der Ausbildung von der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons (in der Regel das
Strassenverkehrsamt) erteilt. Diese ist mit Auflagen verbunden, die Sie vor Beginn der Ausbildung
kennen müssen.

  • Gesetzliche Bedingungen zur Erteilung der Bewilligung für den Fahrlehrer Kat. B sind:
  • Gültiger eidgenössischer Fachausweis “Fahrlehrer/Fahrlehrerin“
  • Seit mindestens drei Jahren im Besitz des unbefristeten Führerausweises des Kategorie B.
    Während dieser Zeit wurde keine verkehrsgefährdende Verletzung von Verkehrsvorschriften begangen
  • Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport nach Art. 25 VZV („Taxiprüfung“)
  • Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung aufgrund des bisherigen Verhaltens (Leumund)

Gesetzliche Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen sind:

  • Abschluss Sekundarstufe II (3-jährige Berufslehre mit EFZ) oder gleichwertige Ausbildung
  • Gleichwertigkeitsabklärung durch Berufsschulleitung der Fahrlehrerberufsschule und QSK
  • Sprachverständnis auf Niveau Sekundarstufe II (bei mangelhaftem Sprachniveau wird ein Deutschtest bei
    einer anerkannten Sprachschule verlangt)
  • Mindestens seit 3 Jahren im Besitz des unbefristeten schweizerischen Führerausweises der
    Kategorie B
  • Berechtigung zum berufsmässigen Personentransport BPT / Taxi-Prüfung
  • 2 Jahre Berufspraxis 100% (ab Modul B6)

WICHTIG:
Erfüllt der Gesuchsteller diese Anforderungen nicht, so wird diesem die Berufsausübung trotz Fachausweis gesetzlich verweigert!